Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Vereinbarungen mit der ASB
Küstenkinder gGmbH mit Sitz in 18196 Dummerstorf, Neue Dorfstraße 6, im weiteren
Auftragnehmer (AN) genannt.
§ 1 Der AN liefert Essen - entsprechend der Bestellung - in die Einrichtung Ihres/r Kindes/r, in die Firma oder zu
Ihnen nach Hause.
§ 2 Die Lieferung basiert auf dem Versorgungsvertrag, der zu Beginn der Versorgung zwischen dem AN und
dem gesetzlichen Vertreter, dem Kunden oder der Firma geschlossen wurde. Eine Versorgung erfolgt nur,
wenn eine Bestellung vorliegt. Sie haben die Möglichkeit, für eine Bestellung (a) das Online-Bestellmodul,
(b) die Web-Bestell-APP oder (c) das Bestellformular zu nutzen.
(a) Bei Nutzung des Online-Bestellmoduls können Sie die Bestellung jeweils bis 24:00 Uhr
des dritten Arbeitstages (Mo-Fr) vor dem Tag des Essenwunsches auslösen.
(b) Bei Nutzung der Web-Bestell-APP können Sie die Bestellung jeweils bis 24:00 Uhr des
dritten Arbeitstages (Mo-Fr) vor dem Tag des Essenwunsches auslösen.
(c)
Bei Auslösung der Bestellung über das Bestellformular beachten Sie bitte den
aufgedruckten Abgabetermin, zu dem Ihre Bestellung im Kundenzentrum vorliegen
muss.
Eine Abbestellung kann bis 7:30 Uhr des Versorgungstages vorgenommen werden (telefonisch, per E-Mail,
über das Online-Bestellmodul oder die Web-Bestell-APP).
Bei der Versorgung mit einer Sonderkost liegt eine Dauerbestellung vor. Eine Abmeldung kann bis 07:00
Uhr des Versorgungstages telefonisch in der Produktionsküche erfolgen.
§ 3 Die Zahlung des Essengeldes erfolgt bargeldlos im Lastschrifteinzugsverfahren. Der Einzug erfolgt zum 15.
eines Monats für den vorangegangenen Monat. Im Falle des Verzuges des Kunden mit der Zahlung
berechnet der AN dem Kunden eine Mahnpauschale in Höhe von 2,50 € für jedes Mahnschreiben. Dem
Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser
wesentlich niedriger ist als die Mahnpauschale. Die dem AN durch Rücklastschriften entstehenden
Bankgebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind von diesem zu übernehmen.
§ 4 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung des Versorgungsvertrages ist mit einer
Frist von 2 Wochen möglich. Sie bedarf der Schriftform und kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. Das
Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Grundlage des Versorgungsvertrages ist die jeweils gültige und beim AN einzusehende Preisliste.
Änderungen der Preisliste wird der AN dem AG mit einer Vorankündigungsfrist von zumindest 4 Wochen
vor Inkrafttreten der neuen Preise in Textform mitteilen. Der Versorgungsvertrag wird dann ab dem im
Ankündigungsschreiben genannten Datum zu den geänderten Preisen unbefristet fortgesetzt, insofern der
AG nicht von seinem ordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 4 Gebrauch macht.
§ 6 Sollte Ihr Kind in einer Einrichtung an der Essenversorgung teilnehmen, in der wir eine elektronische
Essenmarke (Chip) einsetzen, stellen wir Ihrem Kind die Essenmarke gegen ein Pfand in Höhe von 5,00 € zur
Verfügung. Der Pfandbetrag wird im ersten Versorgungsmonat im Lastschriftverfahren eingezogen und bei
Vertragsende und Rückgabe der elektronischen Essenmarke rückerstattet. Die elektronische Essenmarke
wird am ersten Versorgungstag in der Lieferstelle übergeben. Die Rückgabe kann in der Lieferstelle oder
direkt im Kundenzentrum erfolgen. Bei Verlust der elektronischen Essenmarke muss im Kundenzentrum
umgehend eine neue Essenmarke angefordert werden. Bei Abgabe einer Ersatzmarke wird erneut ein Pfand
in Höhe von 5,00 € eingezogen.
§ 7 Der Wechsel in eine andere Einrichtung, die ebenfalls vom AN beliefert wird, hat keinen Einfluss auf die
Gültigkeit dieses Vertrages und die sich daraus ergebenden, beiderseitigen Verpflichtungen. Allerdings
muss dem Kundenzentrum eine Änderung der Lieferstelle schriftlich mitgeteilt werden.
§ 8 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
des Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die
dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien am nächsten kommt. Der AN behält sich vor, diese AGB zu
ändern. Die Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor deren
Wirksamwerden zugesandt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs
Wochen nach deren Zusendung der Ankündigung diesen widerspricht.
§ 9 Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
§ 10 Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Rostock.
§ 11 Der gesetzliche Vertreter erkennt die abgedruckten, ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des AN ausdrücklich als verbindlich an und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.
Dummerstorf, 01.04.2024
